AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH

Geltungsbereich

Die Ausführung eines Auftrages erfolgt zu den nachstehenden Bedingungen der SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH soweit diesen nicht zwingende, gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Grundlage der Bedingungen sind die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen dazu, die gesetzlichen Bestimmungen zu ergänzen. Von den Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen.

Allgemeines

Der Auftraggeber hat der SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH alle für eine ordentliche Ausführung notwendige Angaben, wie Hinweise auf reglementierte Güter (z.B. Gefahrengut) sowie solche, die einer besonderen Behandlung bedürfen, genau abzugeben. SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH überprüft den erteilten Auftrag sorgfältig; ist jedoch nicht verpflichtet, den Inhalt von Transportgefässen oder Sendungen zu überprüfen oder Gewichts- oder Maß Kontrollen vorzunehmen. Stellt SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH Unklarheiten fest, benachrichtigt sie umgehend den Auftraggeber.

Transportübernahme im Allgemeinen

Beide Parteien setzten voraus, dass der Auftrag unter normalen Verhältnissen abgewickelt werden kann; die Hauptverkehrstrassen sowie die Straßen und Wege zu den Häusern, wo Belad und Entlad stattfinden, müssen für die Transportfahrzeuge befahrbar sein. Bei Vorgärten und dergleichen gelten als normale Zufahrtsverhältnisse höchstens 15 Meter Distanz zwischen Fahrzeug und Hauseingang. Korridore, Treppen usw. sollen einen reibungslosen Transport ermöglichen. Ferner wird vorausgesetzt, dass die behördlichen Bestimmungen die Ausführung in der vorgesehenen Weise zulassen. In allen anderen Fällen erhöht sich der Umzugspreis nach Massgabe der Mehraufwände. Der Auftraggeber wird von SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH sofort auf Mehraufwände hingewiesen.

Reinigungen

Die SOS Umzüge & Reinigungsinstitut versichert die Organisation und die ordentliche Durchführung der vertraglich festgelegten Reinigungsarbeiten. Umzugsreinigungen werden mit Zusage einer Abnahmegarantie durch die SOS Umzüge & Reinigungsinstitut ausgeführt. Im Falle einer notwendigen Nachreinigung wird diese Arbeit ausschliesslich von SOS Umzüge & Reinigungen und ohne Kosten übernommen. Wird beim Abgabetermin seitens Verwaltung/Besitzer nichts bemängelt, kann nachträglich keine Reklamation gemacht werden. Die Nachreinigungsarbeiten können von Seiten des Auftraggebers ohne schriftliche Einwilligung durch SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH nicht an Dritte übertragen werden. In diesem Fall kann SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH den ursprünglichen Rechnungsbetrag einfordern und darf in keiner Weise für die Übernahme der Kosten für die Arbeiten Dritter verpflichtet werden. Die auszuführenden Reinigungsarbeiten einer gegebenenfalls leerstehenden Wohnung oder EFH (Möbel, welche nicht vertraglich zum Objekt dazugehören, werden durch SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH weder gereinigt noch verschoben), werden nachträglich zwischen dem Kunden und festgelegt. Der Zugang zu den Örtlichkeiten ist für die Mitarbeiter des Auftragnehmers zu den vereinbarten Zeiten zu gewähren. Der Auftraggeber stellt der SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH gegebenenfalls die Schlüssel zum Reinigungsobjekt zur Verfügung. Sollte dies nicht eingehalten werden und der Auftrag nicht erfüllt werden können, eventuell gegebenenfalls Wartezeiten entstehen, darf SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH den Ersatz hierzu aufgewendeten Umtriebskosten verlangen. Sind am Reinigungstermin Handwerker oder Drittleister in der Wohnung/Haus behält sich SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH das Recht vor vom Vertrag zurückzutreten. SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH behält sich das Recht vor, bei Objekten, welche den normalen Verschmutzungsgrad (Schimmel, Ungeziefer, Abfallberge, Messi etc.) übersteigen oder wenn der Kunde vorsätzlich zu reinigenden Objekten nicht erwähnt oder einfach ausgelassen hat, die vereinbarten Arbeiten nicht auszuführen. In solchen Fällen gilt der Vertrag als nichtig. Die aufgewendete Zeit für die Anfahrt und Auftragsverlust wird in Rechnung gestellt, welche innert 10 Tagen zur Begleichung fällig ist. Storen an Balkone werden nicht gereinigt, nur das Gestänge der Storen. Der Auftraggeber stellt das zur Arbeitsausführung erforderliche Wasser, den elektrischen Strom unentgeltlich zur Verfügung. Der Mindest-Stundenaufwand beträgt immer 3 Stunden, exklusiv An-/Rückfahrt zum Depot. Dies ist auch der Minimum Stundenaufwand, welcher bei jedem Auftrag verrechnet wird. Bei möglichem Ausfall eines regelmässigen Einsatzes, ist der Kunde verpflichtet dies 24 Stunden zuvor der Auftragnehmerin zu melden, ansonsten die ausgemachte Stundenanzahl in Rechnung gestellt wird. Ein einmaliger Auftrag kann schriftlich per E-Mail oder Brief bis 14 Tage vor Auftragsausführung als Privatkunde und 1 Monat als Geschäftskunde ohne Aufwandsentschädigung gekündigt werden. Bei einer Kündigung nach dieser Frist bezahlt der Kunde der Auftragnehmerin bis 7 Tage vor Ausführung 50% und danach 80% des schriftlich vereinbarten Auftragsvolumens. Im gegenseitigen Einverständnis können Kündigungen zu jeder Zeit auch ohne Entschädigung erfolgen. Bestehende Schäden an Geräten in der Küche wie Kochherden, Dampfabzügen, Steamer und Backöfen etc. werden von unserer Haftung ausgeschlossen. Bei der Reinigung von Lamellenstoren, die älter als 10 Jahre sind, können folgende Schäden passieren wie: Reissen der Aufzugbänder, Wendebänder, Stegkordel und Kugelkupplungen (diverse Abnutzungserscheinungen). Diese Schäden sind ausdrücklich von unserer Haftung ausgeschlossen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass das Shampoonieren eines Teppichs aus hygienischen Gründen erfolgt und optisch keinen Neuzustand herbeiführen kann.

Pflichten der SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH

Die SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH ist dazu verpflichtet, die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Transportmittel auf den vereinbarten Zeitpunkt bereitzustellen. SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH führt den Auftrag vertragsgemäß und mit der notwendigen Sorgfalt aus. Die Ablieferung des Frachtgutes am Bestimmungsort hat sofort nach Ankunft des Transportes oder nach Vereinbarung zu erfolgen.

Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat für geeignete Verpackung zu sorgen. Er hat der SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH rechtzeitig die Adresse des Empfängers, den Ort der Ablieferung und die örtlichen Verhältnisse genau zu bezeichnen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH auf die besondere Beschaffenheit des Transportgutes und dessen Schadenanfälligkeit aufmerksam zu machen.

Preise

Der Preis berechnet sich nach Aufwand oder pauschal. Im Preis nicht eingeschlossen sind dagegen, besondere Vereinbarungen vorbehalten, folgende Aufwände:

  1. das Ein- und Auspacken des Umzugsgutes, insbesondere für Verpackungsarbeiten, die am Umzugstag durch SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH vorgenommen werden müssen.
  2. das Demontieren und Montieren von komplizierten oder neuen Möbeln, die besonderen Zeitaufwand oder das hinzuholen eines Schreiners benötigen.
  3. der Transport von Kühlschränken- und Truhen von über 200 Liter, Klavieren und anderen Gegenstände von mehr als 100 kg Eigengewicht.
  4. das Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen, Vorhängen, Einbauten usw.
  5. der Mehraufwand für Gegenstände, deren Transport durch Fenster oder über Balkone zu erfolgen hat
  6. Mehraufwände durch Witterungsverhältnisse oder falls in gesperrten oder aufgerissenen Straßen das Transportfahrzeug nicht vor das Haus gefahren werden kann, desgleichen für Wartezeiten des Transportfahrzeuges und des Personals das SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH nicht verschuldet hat
  7. Ferner angemessene Zuschläge für das Tragen der Güter auf weiten oder ungewöhnlichen Wegen, soweit nicht bei der Preisvereinbarung eine ausdrückliche Berücksichtigung dieser Umstände stattgefunden hat sowie Mehrkosten, die durch Umwege entstehen, falls die direkten Wege gesperrt oder nicht benutzbar sind.

Bezahlung

Umzüge und Reinigungen sind grundsätzlich bar zu bezahlen.

Trinkgelder

Trinkgelder sind mit der Quittung der SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH nicht verrechenbar.

Umdisponierung / Rücktritt des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat das Recht, einen in Ausführung begriffenen Transport umzudisponieren, gegen vollständige Abgeltung des SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH entstehenden Mehraufwandes. Ein allfälliger Rücktritt des Auftraggebers hat schriftlich zu erfolgen. Bei Rücktritt innerhalb von 14 Kalendertagen vor dem geplanten Umzug sind 50 % des in der Offerte gestellten Betrages im Sinne einer pauschalierten Abgeltung für Aufwendungen, Bemühungen und Umtriebe geschuldet. Bei Rücktritt des Auftraggebers innerhalb 7 Arbeitstagen vor dem geplanten Umzug sind 100 % des in der Offerte gestellten Betrages geschuldet. Beweist der Frachtführer einen größeren Schaden ist auch dieser zu entschädigen.

Hat die SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH nach erfolgtem Augenschein eine Offerte mit den voraussichtlich benötigten Stunden unterbreitet, und werden diese, durch das „Vorzügeln“ durch den Kunden massiv unterschritten, behält sich die SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH vor, dem Kunden für den dadurch entstandenen Ausfall in jedem Fall mindestens vier Stunden Aufwand in Rechnung zu stellen.

Retentionsrecht

Wenn das Fracht- oder Umzugsgut nicht angenommen oder die Zahlung der auf denselben haftenden Forderungen nicht geleistet wird, kann SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH das Fracht- oder Umzugsgut bis zum Wert des geschuldeten Betrages zurückbehalten oder auf Kosten des Auftraggebers hinterlegen. Es gelten insbesondere die Bestimmungen von Art. 444, 445 und 451 OR. In diesem Fall kann SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH den Auftraggeber schriftlich auffordern, die Forderung innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Diese Aufforderung hat die Androhung zu enthalten, dass SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH das Recht hat, bei Unterlassung der Zahlung, die betreffenden Güter ohne weitere Formalitäten freihändig bestens zu verwerten (nach eigenem Ermessen freihändiger Verkauf oder, falls die Güter keinen materiellen Wert aufweisen, Entsorgung)

Haftung

SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH haftet nur für Schäden, die nachweisbar durch grobe Fahrlässigkeit ihres Personals verursacht worden sind. Sie haftet nur, soweit sie nicht nachweist, dass sie alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat, um einen Schaden dieser Art zu verhüten oder, dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten ist. SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH haftet nur für Transportgut, dessen Verpackung den normalen Transportanforderungen entspricht. So bedürfen zerbrechliche Gegenstände, Lampen, Lampenschirme, Pflanzen, technische Geräte (Fernseher, Computer usw.) einer geeigneten Verpackung. Bei Beschädigungen des Inhalts von Kisten und anderen Behältnissen haftet SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH nur, wenn das Ein- und Auspacken durch sein eigenes oder von ihr beauftragtes Hilfspersonal besorgt worden ist.

Haftungsausschluss

Bei Bruch oder Beschädigung besonders gefährdeter Sachen wie Marmor, Glas- und Porzellanplatten, Stuckrahmen, Leuchter, Lampenschirmen, Radio- und Fernsehgeräten, anderen Gegenständen von großer Empfindlichkeit (Pflanzen, Tiere etc.), ist SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH von der Haftung befreit, vorausgesetzt, dass die üblichen Vorsichtsmaßnahmen angewendet wurden. Sämtliche Elektrogeräte, wie z.B. Fernseher, Weinlagerschränke etc., müssen vor und nach dem Transport mit dem Umzugschef auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Bargeld und Wertsachen sind von der Haftung ausgeschlossen. Für Kostbarkeiten wie Schmuck, Dokumente Kunstgegenstände, Antiquitäten, Sammlerobjekte übernimmt SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH keine Haftung. Wird der SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH ein Verzeichnis solcher Gegenstände mit detaillierter Wertangabe übergeben und wird anhand dieser Unterlagen eine spezielle Warentransportversicherung abgeschlossen, so genießt der Auftraggeber diesen Versicherungsschutz. SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH haftet nicht für Beschädigungen von Gütern während des Be- und Entladens, Ab- und Aufstellens, wenn ihre Größe oder Schwere den Raumverhältnissen an der Be- oder Entladestelle nicht entspricht, wenn der Frachtführer (SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH) den Auftraggeber oder Empfänger vorher darauf hingewiesen hat und der Auftraggeber trotzdem auf Erbringen der Leistung bestanden hat. Gleiches gilt für Beschädigungen an Wänden, Fenstern, Böden oder Stiegen Geländern, wenn die Größe oder Schwere der zu transportierenden Güter den Raumverhältnissen nicht entsprechen. Wird die Beladung oder Ablieferung wegen Panne, Unfall, Witterungseinflüssen oder aus anderen Gründen, für welche SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH keine Schuld trifft, verzögert, hat der Auftraggeber keinerlei Anspruch auf irgendwelche Entschädigungen.

Mängelrüge

Der Auftraggeber hat das Umzugsgut sofort nach Ausladen zu prüfen. Reklamationen wegen Verlust oder Beschädigung sind sofort bei Ablieferung des Transportgutes anzubringen. Bestehende Schäden an Mobiliar sind dem Umzugschef vor dem Umzug speziell anzuzeigen. Für bestehende Kratz-, Schramm-, Druck-, Scheuer- und Erschütterungsschäden aller Art übernimmt SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH keine Haftung. Gestützt auf die Bestimmungen des OR-Artikel 452 Absatz 1, sind Schäden jeglicher Art am Frachtgut sofort nach dem Umzug den Umzugs-Mitarbeitern mitzuteilen und schriftlich mit der Unterschrift des Kunden und des Umzugschefs festzuhalten. Die gleiche Frist- und Formvorschrift gilt ebenfalls für Schäden an Böden, Wänden, Decken, Türen usw. In Abänderung von Artikel 452 Absatz 2 und 3 (OR) sind äußerlich nicht erkennbare Schäden am Frachtgut innerhalb von drei Tagen nach dem Umzug schriftlich der SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH, Bergstrasse 1, 6030 Ebikon, mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Fristen können keine Reklamationen mehr berücksichtigt werden.

Gerichtstand und anwendbares Recht

Für die Beurteilung aller zwischen den Vertragsparteien strittigen Ansprüche gilt der Sitz der SOS Umzüge & Reinigungsinstitut GmbH, Luzern als Gerichtsstand. Es gilt Schweizerisches Recht.